aktuelle Hinweise für Fußballer

  1. Soccerplätze (P4, P5) können nur online gebucht werden
  2. keine Barzahlung vor Ort möglich, bei Online-Buchung PayPal, Lastschrift oder Sofortüberweisung auswählen
  3. Buchungen können bis 48 Stunden vor Spielbeginn kostenlos per Mail storniert werden, bis 24 Stunden vor Spielbeginn gegen einen Gutschein erstattet werden. Bei späterer Stornierung entfällt der Anspruch auf eine Erstattung
  4. es können keine Bälle oder Leibchen augeliehen werden
  5. das Licht in der Halle wird automatisch geschaltet und geht 10 Minuten nach Spielzeit aus, verlasst bitte bis dahin die Halle
  6. die Halle kann 15 Minuten vor Buchung mit dem Zugangscode betreten werden
  7. die Toiletten für die Soccerhalle befinden sich im Hauptgebäude bei der Tennishalle
  8.  die Soccerhalle wird nicht beheizt, es sollen Aufwärmbereiche geschaffen werden
  9. beachtet auch die Infos aus der Mail zur Buchungsbestätigung
  10. Anfragen für Dauerbuchungen könnt ihr an info@tc-rot-weiss-worms.de senden

Viel Spaß beim Spielen!

Allgemeine Benutzungsordnung

Hallenplätze Tennis/Soccer:

  1. Die Hallenplätze dürfen nur mit sauberen Hallen-Tennisschuhen (Tennishalle) bzw. geeigneten Sport-/Fußballschuhen (Soccerhalle) benutzt werden, Fußballschuhe mit Schraubstollen sind grundsätzlich verboten.
  2. Das Spielen auf den Plätzen ist nur während der Spielzeiten gestattet, für die eine bestätigte Buchung vorliegtund die Miete gezahlt ist. Die Platzmiete ist mit Bestätigung der Reservierung fällig. Die Miete ist unabhängig  davon, ob der Platz zur gemieteten Zeit benutzt wird, zu entrichten. Wenn die Benutzungsmöglichkeit durch höhere Gewalt entfällt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Miete.
  3. Dem Vermieter ist es gestattet, gemietete Plätze gegen Gutschrift der bezahlten Platzmiete für besondere Zwecke, z.B. Turniere oder Veranstaltungen, in Anspruch zu nehmen.
  4. Die Spielzeit je Platz und Stunde beträgt (inkl. Platzpflege) 60 Minuten. Bei Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert freizumachen. Es ist nicht gestattet, auf einem freigebliebenen Platz ohne Genehmigung durch den Vermieter zu spielen.
  5. Für das Umkleiden sind ausschließlich die Umkleideräume zu nutzen, in denen auch die Garderobe aufbewahrt wird.
  6. Auf dem Gelände der Anlage ist jede Verkaufstätigkeit ohne Genehmigung des Vermieters untersagt.
  7. Die Beauftragten des Vermieters üben gegenüber den Besuchern und Benutzern die Rechte des Hausherrn aus.
  8. Alle Einrichtungen der Anlage mit Nebenräumen und Nebenanlagen sind schonend zu benutzen. Die Benutzerder Anlage sind für die durch sie verursachten Schäden ausschließlich haftbar, sofern die Schäden nicht nachweisbar ohne deren Verschulden entstanden sind. Der Einwand des Mitverschuldens ist ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters gegenüber Besuchern und Benutzern für Unfälle, Verluste und Personen-, Sach sowie Vermögensschäden jeder Art in und außerhalb der Anlage, auch auf den Zugängen und Parkplätzen, gleichviel aus welchem Rechtsgrund, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht daher insbesondere keine Haftung für Verletzungen der Spieler/innen, Verluste und Schäden an Kleidung und PKWs. Die Mieter verpflichten sich, nur solche Gäste als Mitspieler mitzubringen, die die Benutzungsordnung als verbindlich anerkennen.
  9. Die technischen Anlagen (Beleuchtung, Heizung etc.) werden nur von dem Vermieter oder Beauftragten bedient.
  10. Die Tennis- und Soccerhalle darf nur von dem Mieter eines Platzes und seinen Mitspieler/innen während der gebuchten Zeit betreten werden. Der Gastraum bietet Möglichkeit, den Tennis-Spielbetrieb von dort aus zu beobachten. Er ist für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet.
  11. Tiere dürfen nicht in die Hallen mitgenommen werden.
  12. Die Verletzung der Benutzungsordnung hat den Ausschluss von der Platzbenutzung ohne Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Miete zur Folge. Die Benutzungsordnung wird mit dem Abschluss des Mietvertrags anerkannt. Mit dem Betreten des Geländes unterwirft sich auch jeder Besucher den Regelungen dieser Benutzungsordnung.

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Hallenplätze Tennis/Soccer:

  1. Ersatz für während der Vertragsdauer ausgefallene, nicht in Anspruch genommene oder wegen höherer Gewalt nicht benutzbare Spielstunden kann nicht erfolgen, es sei denn, der Ausfall beruht auf Verschulden des Vermieters.
  2. Der Vermieter behält sich vor, bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung, die auf den abgeschlossenen Vertrag angerechnet wird, zu fordern. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Vorauszahlung.
  3. Der Vermieter übernimmt weder für Unfälle, die sich aus der Benutzung der Tennishalle oder der Soccerhalle ergeben, noch für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Sachen die Haftung.
  4. Der Mieter hat für durch ihn mutwillig verschuldete Beschädigungen der Tennis- bzw. Fußballanlagen Ersatz zu leisten.
  5. Die Anweisungen des Vermieters oder der vom Vermieter Beauftragten sind unbedingt zu befolgen und die Benutzungsordnung der Tennis- und Soccerhalle einzuhalten.